Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

 (1) Die von beiden Vertragspartnern akzeptierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbedingungen zwischen dem Auftragnehmer Kfz Meisterbetrieb Vitali Romanenko, Weserstrasse 2, 63452 Hanau, Tel: + 49 (0) 6181 3022 403, E-Mail: info@kfz-reparatur24.de, im folgenden „Auftragnehmer“ und dem Kunden- im folgenden „Auftraggeber“, soweit zwischen den Vertragsparteien nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.

(2) Der Auftragnehmer erbringt vorrangig Kfz Reparatur- und Instandsetzungsarbeiten mit dem Schwerpunkt auf Automatikgetriebe und führt Reparaturen inkl. Aus- und Einbau und Instandsetzung durch.

(3) Es gelten die AGB zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Abweichende AGB des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

(4) Diese AGB gelten unabhängig davon, ob der Auftraggeber Verbraucher, Unternehmer oder Kaufmann ist. Der Auftraggeber ist Verbraucher, soweit der Zweck der georderten Lieferungen und Leistungen nicht überwiegend seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Dagegen ist Unternehmer jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

§ 2 Vertragsschluss, Vertragsinhalt

 (1) Der Vertrag kommt durch Aufnahme der vom Auftraggeber beauftragten und unterzeichneten Arbeiten in einem Auftragsschein zustande.

(2) Der Auftraggeber ermächtigt den Auftragnehmer mit der Erteilung des Auftrages dazu, Subunternehmer zur Auftragserbringung einzuschalten und Probefahrten sowie Überführungsfahrten durchzuführen.

Bei Versand von Aggregaten per Post:

(1) Der Vertrag kommt durch Annahme des vom Auftragnehmer überreichten Angebotes oder Abschluss eines Einzelvertrages zustande. Der Auftraggeber erhält vom Auftragnehmer in der Regel ein Angebot / einen Vertrag in elektronischer Form an seine E-Mail-Adresse zugesendet. Das Angebot/ der Vertrag hat die dort vereinbarte Bindungswirkung. Durch fristgerechte Rücksendung des unterzeichneten Angebotes / Vertrages, kommt ein Vertrag verbindlich zustande.

(2) Das Angebot bzw. der Einzelvertrag legt den konkreten Leistungsinhalt, die Pflichten der Parteien und die Zahlungsbedingungen fest.

(3) Individualvereinbarungen im Auftrag oder im Einzelvertrag gehen diesen AGB vor.

(4) Fertigstellungstermine sind nur dann verbindlich, wenn dies ausdrücklich und schriftlich vereinbart ist. Kann der Auftragnehmer einen verbindlichen Fertigstellungstermin infolge höherer Gewalt, Aufruhr, Streik, Aussperrung oder erheblicher Betriebsstörungen ohne eigenes Verschulden, nicht einhalten, besteht kein Schadenersatzanspruch des Auftraggebers. Der Auftragnehmer ist jedoch verpflichtet, den Auftraggeber über die Verzögerungen zu unterrichten.

(5) Storniert der Auftragnehmer auf Wunsch des Auftraggebers den erteilten Reparaturauftrag während der Reparatur oder Diagnose, so sind die bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Leistungen, sowie das verwendete Material und die Ersatzteile vom Auftraggeber zu vergüten.

 

§ 3 Abnahme

(1) Der Auftraggeber wird- soweit nicht etwas anderes vereinbart ist- die vertragsgemäße Leistungen des Auftragnehmers im Betrieb des Auftragnehmers prüfen und abnehmen, es sei denn das Werk ist mangelhaft. In diesem Fall hat der Auftraggeber den Mangel konkret zu benennen und anzuzeigen. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden.

(2) Als abgenommen gilt die Leistung auch dann, wenn der Auftragnehmer nach Fertigstellung des Werks eine angemessene Frist zur Abnahme gesetzt hat und der Auftraggeber die Abnahme nicht innerhalb dieser Frist unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert hat.

§ 4 Abnahmeverzug

(1) Der Auftraggeber kommt in Verzug, wenn er es schuldhaft versäumt, den Auftragsgegenstand innerhalb einer Woche ab Zugang der Fertigstellungsanzeige abzuholen und der Auftragnehmer ihn daraufhin mit Frist zur Abholung aufgefordert hat.

(2) Währen des Verzuges trägt der Auftraggeber die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des Auftragsgegenstandes

(3) Befindet sich der Auftraggeber mit der Abholung des Auftragsgegenstandes in Verzug, kann der Auftragnehmer die ortsübliche Aufbewahrungsgebühr berechnen. Darüber hinaus hat der Auftraggeber die Kosten für einen erforderlichen Hin- und Rücktransport zu tragen sowie eine Bearbeitungsgebühr. Die gilt auch für alle KFZ-Aggregate und Ersatzteile,

§ 5 Anzahlung, Zahlung, Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

 (1) Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber nach erfolgter Abnahme eine entsprechende Rechnung aus. Diese ist unmittelbar nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig.

(2) Gegen Ansprüche des Auftragnehmers kann der Auftraggeber nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Auftraggebers unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist oder der Auftraggeber Mängelrügen oder Gegenansprüche aus demselben Vertrag geltend macht.

(3) Auftraggeber dürfen ein Zurückbehaltungsrecht nur dann ausüben, wenn Ihr Gegenanspruch aus demselben Vertrag beruht.

(4) Der vereinbarte Werklohn ist während des Verzuges mit dem jeweils gesetzlichen Verzugszins zu verzinsen. Die Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Verzugsschadens bleibt für den Auftragnehmer unberührt.

(5) Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei der Auftragserteilung eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen; diese muss aber mit dem Auftraggeber jeweils im Einzelfall vereinbart werden

(6) Alle Preisangaben verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

§ 6 Pfandrecht

 Der Auftragnehmer hat für seine Forderungen aus dem Vertrag ein Pfandrecht an den von ihm hergestellten oder ausgebesserten beweglichen Sachen des Auftraggebers, wenn sie bei der Herstellung oder zum Zwecke der Ausbesserung in seinen Besitz gelangt sind.

 

§ 7 Gewährleistung

(1) Die Auftragnehmer gewährleistet, dass das erstellte Werk vertragsgemäß erstellt ist und keine Mängel aufweist, die seinen Wert oder seine Tauglichkeit zu dem nach dem Vertrag vorausgesetzten oder dem gewöhnlichen Gebrauch aufheben oder mindern. Handelt es sich um eine Bedarfsreparatur, so besteht die Gewährleistung nur auf die erneuerten / instandgesetzten Ersatzteile. Voraussetzung hierfür ist ein Einbau nach Herstellervorgaben durch eine Kfz-Meisterwerkstatt.

(2) Mängel sind vom Auftraggeber unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Die Auftragnehmer erbringt die Gewährleistung durch Nachbesserung, wobei er mindestens drei Versuche hat oder durch Lieferung eines fehlerfreien Werkes.

(3) Die Gewährleistungsfrist für Unternehmer und Verbraucher beträgt 12 Monate, für Taxi Unternehmen 6 Monate, beginnend mit der vollständigen Abnahme.

§ 8 Gewährleistung bei Versendung

(1) Erfolgt durch den Auftragnehmer und auf Wunsch des Auftraggebers der Versand eines instandgesetzten Aggregats oder Bauteils und wird der Einbau des instandgesetzten Teiles durch den Auftraggeber vorgenommen, wird eine Gewährleistung auf das instandgesetzte Teil nur übernommen, wenn der Auftraggeber innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum einen Einbaunachweis einer Kfz-Meisterwerkstatt nachreicht. Der Einbaunachweis muss zwingend folgende Information beinhalten: Öl Norm, Ölmenge, Einbaudatum, Laufleistung des Fahrzeuges und verantwortliche Person. Gewähr für den Einbau leitet der Auftragnehmer nicht, diese muss der einbauende betreib leisten.

(2) Die Gewährleistung entfällt auch dann, wenn die vom Hersteller für das Bauteil vorgeschriebenen Wartungsintervalle am Fahrzeug nicht eingehalten werden.

(3) Versendet der Auftragnehmer auf Verlangen des Auftraggebers Teile nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Auftraggeber über, sobald der Auftragnehmer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat. Transportschaden oder sonstige sichtbare Beschädigungen sind dem Auftragnehmer unverzüglich schriftlich zu melden, spätestens jedoch 24 Stunden nach der Zustellung. Zum späteren Zeitpunkt gemeldete Schäden werden von uns nicht anerkannt.

(4) Durch den Auftraggeber geöffnete, zerlegte oder nicht vollständig angelieferte Aggregate werden grundsätzlich ohne Übernahme von Gewährleitung und Garantie instandgesetzt

§ 9 Haftung

(1) Ansprüche des Auftraggebers auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Auftraggebers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Auftragnehmers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig sind.

(2) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Auftragnehmer nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Auftraggebers aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(3) Die Einschränkungen der Abs. 1 und 2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

(4) Die sich aus Abs. 1 und 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit der Auftragnehmer den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat. Das gleiche gilt, soweit der Auftragnehmer und der Auftraggeber eine Vereinbarung über die Beschaffenheit der Sache getroffen haben. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

§ 10 Datenschutz

 (1) Der Kunde stimmt der elektronischen Datenverarbeitung seiner personenbezogenen Daten im Rahmen der nachfolgenden Regelungen, ausdrücklich zu. Kundendaten werden absolut vertraulich behandelt. Die mitgeteilten Daten des Kunden werden ausschließlich für die bedarfsgerechte Erstellung persönlicher Angebote und Beratungen sowie zu Zwecken der eigenen Marktforschung und Vertragserfüllung genutzt. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht.

(2) Es gelten die gesonderten Datenschutzbestimmungen auf unserer Homepage unter folgendem Link: https://kfz-reparatur24.de/datenschutz/

§ 11 Widerrufsrecht

 Bezüglich des Widerrufsrechts verweist der Auftragnehmer auf die gesonderte Widerrufsbelehrung unter https://kfz-reparatur24.de/widerrufsrecht/

§ 12 Europäische Streitbeilegung

(1) Wir weisen auf die Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO hin: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter finden. Hier kann man in die außergerichtliche Beilegung von Verbraucherstreitigkeiten aus Online-Verträgen eintreten.

(2) Wir sind zu einer Teilnahme an einem Verfahren zur Streitbeilegung vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht bereit oder verpflichtet.

§ 13 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

(3) Erfüllungsort ist am Sitz des Auftraggebers in Hanau. Gerichtsstand ist, soweit der Kunde Kaufmann ist, für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz des Auftragnehmers in Hanau. Ansonsten gelten die gesetzlichen Regelungen.